Am 6. Oktober 2005 haben sich 5 freie Gemeinden aus unterschiedlichem Hintergrund zu einem Gemeindebund zusammengeschlossen und beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur den Antrag auf eine staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft gestellt. Dieser Rechtsstatus wurde uns unter dem Namen "Elaia Christengemeinden" mit Wirksamkeit vom 13. April 2006 verliehen.
In weiterer Folge hatten sich 5 Bünde (einer davon die ELAIA Christengemeinden) angenährt, und mit Wirkung vom 26. August 2013 hat durch einen Bescheid des Ministeriums dieser Zusammenschluss unter dem Namen „Freikirchen in Österreich” den Rechtsstatus als staatlich anerkannte Kirche erlangt.
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